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Gültigkeit Mit der Verwendung des
vorstehenden Angebotes anerkennt der Nutzer die nachstehenden
Bedingungen. Als
Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme
wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
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§1
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Weitergabeverbot Sämtliche Informationen
einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für
den
Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die
Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung
des Maklers,
die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu
geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der
Dritte oder andere
Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen
weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet,
dem Makler die mit ihm
vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Angebote Unsere Angebote erfolgen
freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben
vorbehalten. Die
objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des
Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits
bekannt, hat er
uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter
Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterläßt er dies, erkennt er
unsere weitere
Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall
ursächliche Tätigkeit an.
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§2
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Doppeltätigkeit Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
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§3
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Eigentümerangaben Der Makler weist
darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom
Verkäufer bzw. von
einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem
Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache
des Kunden,
diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler,
der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit
keinerlei Haftung.
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§4
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Informationspflicht Der Auftraggeber
(Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten
Kaufvertrages unter
Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen
Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des
vorgesehenen Vertragspartners
durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt
hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in
behördliche Akten,
insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte
gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als
Wohnungseigentümer
zustehen.
Provisionspflicht An Provisionen sind bei
Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge
zu zahlen.
Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge
unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine
Anmietung oder Pacht
des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der
Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht
gezahlte Provision wird
in diesem Fall angerechnet.
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§ 5
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Ersatz- und Folgegeschäfte Eine
Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten
Provisionssätzen besteht
auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn
der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten
Tätigkeit von seinem
potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner
eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die
nachgewiesene
Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen
Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene
Objekt käuflich erwirbt,
anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die
Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht
erforderlich, dass das
provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen
wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum
Begriff der
wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
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§6
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Aufwendungsersatz Der Kunde ist
verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen,
nachzuweisenden
Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten,
Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn
ein Vertragsabschluss
nicht zustande kommt.
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§7
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Haftungsbegrenzung Die Haftung des
Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
begrenzt, soweit der
Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet
oder sein Leben verliert. Die Firma ISH Immobilien haftet nicht für die
Bonität der
vermittelten Vertragspartei.
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§8
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Verjährung Die Verjährungsfrist für alle
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre.
Sie beginnt
mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung
auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen
Verjährungsregelungen im
Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen,
gelten diese.
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§9
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Gerichtsstand Sind Makler und Kunde
Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort
für alle aus
dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche
und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
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§10
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Salvatorische Klausel Sollte eine oder
mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil
aber wirksam. Die
jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine
Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der
Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen
Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
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